Für Immobilienbesitzer, die Geld sparen wollen.
Nie wieder jedes Jahr tausende Euros wegen Ihrer Immobilie zu viel zahlen!
Wir errechnen die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie und ermöglichen Ihnen höhere jährliche Abschreibungen und folglich bis zu 5-stellige Summen Steuerersparnis. Jetzt Gutachten starten und sich auf bares Geld freuen.

bisher wurden 100% der von uns eingereichten Gutachten vom Finanzamt bestätigt und zugelassen!
Ihre Benefits
Die Lücke, von der Ihnen keiner erzählt
In Deutschland werden Immobilien standardmäßig über 50 Jahre zu 2 % abgeschrieben, ohne korrekte Aufteilung von Boden- und Gebäudewert, tatsächliche Abnutzung oder Änderungen der Wirtschaftslage zu berücksichtigen. Diese Praxis führt zu einem falschen Ansatz der Restnutzungsdauer, überhöhten Steuerzahlungen und verringerten verfügbaren Jahresendbeträgen. Durch unsere Vorgehensweise haben Sie folgende Vorteile:

Steuern sparen
Durch die Verkürzung der Restnutzungsdauer können Sie den prozentualen Anteil Ihrer Abschreibung erhöhen und müssen dadurch weniger Geld an das Finanzamt zahlen.


Höhere Liquidität
Mit der Steuerersparnis steigt der effektive Gewinn Ihrer Immobilie, wodurch Sie mehr Geld zur Verfügung haben, um weitere Investments abzuschließen.


Mehr Rendite
Effektives Sparen von Steuern erhöht die Rendite Ihrer Immobilie, wodurch Sie mehr Rücklagen bilden können.


Weniger Kopfschmerzen
Effektives Sparen von Steuern erhöht die Rendite Ihrer Immobilie, wodurch Sie mehr Rücklagen bilden können und bei unerwarteten Kosten besser aufgestellt sind.


Über Uns
Wir von Nutzungsdauer24 holen für Sie das Maximum heraus:
Wir sind Matthias und Philipp Rahnert. Wir sind ein Netzwerk von zertifizierten Sachverständigen, die gem. DIN ISO IEC 17024 zertifiziert sind, Sachverständige, Architekten und Ingenieure aus Passion. Unsere Mission ist es, Menschen zu zeigen, was Immobilien für tolle Möglichkeiten bieten, um ein Vermögen aufzubauen und ein freies Leben zu führen. Doch die meisten Menschen haben Angst davor, sich mit Immobilien auseinanderzusetzen. Schlichtweg, weil sie nicht wissen, wie es geht. Dafür treten wir an! Wir wollen das ein für alle Mal ändern! Dafür haben wir ein Tool entwickelt: Nutzungsdauer24

Der Prozess
So erhalten Sie Ihr Gutachten
Wenn sie dem Finanzamt durch ein Nutzungsdauer-Gutachten nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer geringer ist, haben Sie Anspruch auf eine höhere Abschreibung, zahlen weniger Steuern auf ihr Einkommen und sparen damit jedes Jahr Geld! So funktioniert das Ganze:
Kostenlose Analyse Ihrer Immobilie
Sie geben die Daten Ihrer Immobilie über die Plattform ein und erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine kostenlose Ersteinschätzung von uns.
01
Erstellung des Gutachtens
Wenn Sie sich ausgerechnet haben, wie viel Steuern Sie ab sofort einsparen, erteilen Sie über den Ihnen gesendeten Link den Auftrag und geben die Bilder und restlichen Daten ein.
02
Übermittlung an Ihr Finanzamt
Sie geben die Daten Ihrer Immobilie über die Plattform ein und erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine kostenlose Ersteinschätzung von uns.
03
Referenzen
So viel haben unsere Kunden gespart
Unser Mehrwert besteht aus Vor-Ort-Gutachten, die oft versteckte Potenziale aufdecken, welche Online-Kalkulatoren übersehen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis identifizieren wir Möglichkeiten, die Ihre jährlichen Abschreibungen erhöhen und durch zusätzliche Fotos die Akzeptanz bei der Finanzbehörde verbessern.
Wohnhaus Bj. 1976
Abschreibung in Jahren (AfA)
2,78%
2%
833€
Steuerersparnis pro Jahr*
Geschäftsgebäude, Werkstätte und Büros
Abschreibung in Jahren (AfA)
12,5%
2,5%
8.544€
Steuerersparnis pro Jahr*
Bürogebäude eines Produktionsbetriebes
Abschreibung in Jahren (AfA)
16,66%
3%
16.500€
Steuerersparnis pro Jahr*
Mehrfamilien-Wohnhaus Bj. 1925
Abschreibung in Jahren (AfA)
10%
2.5%
3.550€
Steuerersparnis pro Jahr*
*Die Steuerersparnis wird mit der Annahme berechnet, dass der Kunde den Höchststeuersatz bezieht.
FAQ
Antworten auf Ihre
Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen…
Kann ich das auch für eine eigengenutzte Immobilie machen?
Nein, es geht nur für vermietete Immobilien, d.h. es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden sein.
Kann ich auch Immobilien bewerten lassen, die sich schon länger in meinem Eigentum befinden?
Ja, Sie können allerdings dann nur noch den verbleibenden Restbuchwert abschreiben. D.h. wenn schon 10 Jahre abgeschrieben sind, dann sind bei einer Wohnimmobilie bereits 20 % abgeschrieben und es verbleiben dann noch 80 %, die mit der erhöhten AfA abgeschrieben werden können.
Kann ich auch für Jahre, in denen meine Einkommensteuererklärung noch nicht abgeschlossen ist, bzw. in denen noch kein Bescheid rechtskräftig ist, die höhere AfA geltend machen?
Ja, für alle Jahre, für die der Bescheid noch nicht vorliegt, ist das möglich. Das erhöht den wirtschaftlichen Nutzen für Sie direkt.
Schreibe ich nicht den gleichen Wert ab wie ohne ein Restnutzungsdauer Gutachten?
Ja, Sie haben nominell den gleichen Wert, den Sie über die Abschreibung abschreiben können, aber in einem viel kürzeren Zeitraum. Ihr Gewinn ist z.B., wenn Sie die Immobilie nach 10 Jahren wieder steuerfrei verkaufen wollen, real viel höher, weil Sie über den gesamten Zeitraum weniger Steuern gezahlt haben.
Kann ich im Erbfall meine Immobilie neu abschreiben?
Nein, eine erneute Abschreibung ist nur möglich, wenn Sie die Immobilie gekauft haben. Es gibt aber andere Möglichkeiten, die in einem Gespräch näher erläutert werden können.
Wie stehen meine Chancen am höchsten, bzw. für welche Immobilien zahlt sich das besonders aus?
Wenn Ihre Immobilie älter als 30 Jahre ist. Je älter, desto höher ist die mögliche Abschreibung. Doch auch außergewöhnliche Mängel oder Schäden an ihrer Immobilie können eine höhere Abschreibung rechtfertigen. Dies kann z.B. eine Ölheizung sein, die Sie aufgrund der gesetzlichen Auflagen nicht länger nutzen dürfen etc.
Immer an Ihrer Seite
Unser Versprechen an Sie ist, dass wir Sie in dem Prozess Hand in Hand begleiten. Sollte es Einwendungen der Finanzbehörden geben, setzen unsere Experten und wir uns dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Unsere Steuerexperten setzen sich direkt mit dem Sachbearbeiter der Finanzbehörden in Verbindung, damit es zu einer Einigung kommt.
Sie haben mehr zu verlieren, es nicht zu probieren!
Kontakt
Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen!
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
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35447 Reiskirchen