Für Immobilienbesitzer, die Geld sparen wollen.

Nie wieder jedes Jahr tausende Euros wegen Ihrer Immobilie zu viel zahlen!

Wir errechnen die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie und ermöglichen Ihnen höhere jährliche Abschreibungen und folglich bis zu 5-stellige Summen Steuerersparnis. Jetzt Gutachten starten und sich auf bares Geld freuen.

bisher 100% Anerkennungsquote

Jedes Gutachten inklusive Ortstermin

Ihre Benefits

Die Lücke, von der Ihnen keiner erzählt

In Deutschland werden Immobilien standardmäßig über 50 Jahre zu 2 % abgeschrieben, ohne korrekte Aufteilung von Boden- und Gebäudewert, tatsächliche Abnutzung oder Änderungen der Wirtschaftslage zu berücksichtigen. Diese Praxis führt zu einem falschen Ansatz der Restnutzungsdauer, überhöhten Steuerzahlungen und verringerten verfügbaren Jahresendbeträgen. Durch unsere Vorgehensweise haben Sie folgende Vorteile:

Steuern sparen

Durch die Verkürzung der Restnutzungsdauer können Sie den prozentualen Anteil Ihrer Abschreibung erhöhen und müssen dadurch weniger Geld an das Finanzamt zahlen.

Höhere Liquidität

Mit der Steuerersparnis steigt der effektive Gewinn Ihrer Immobilie, wodurch Sie mehr Geld zur Verfügung haben, um weitere Investments abzuschließen.

Mehr Rendite

Effektives Sparen von Steuern erhöht die Rendite Ihrer Immobilie, wodurch Sie mehr Rücklagen bilden können.

Weniger Kopfschmerzen

Effektives Sparen von Steuern erhöht die Rendite Ihrer Immobilie, wodurch Sie mehr Rücklagen bilden können und bei unerwarteten Kosten besser aufgestellt sind.

Über Uns

Wir von Nutzungsdauer24 holen für Sie das Maximum heraus:

Wir sind Matthias und Philipp Rahnert. Wir sind ein Netzwerk von zertifizierten Sachverständigen, die gem. DIN ISO IEC 17024 zertifiziert sind, Sachverständige, Architekten und Ingenieure aus Passion. Unsere Mission ist es, Menschen zu zeigen, was Immobilien für tolle Möglichkeiten bieten, um ein Vermögen aufzubauen und ein freies Leben zu führen. Doch die meisten Menschen haben Angst davor, sich mit Immobilien auseinanderzusetzen. Schlichtweg, weil sie nicht wissen, wie es geht. Dafür treten wir an! Wir wollen das ein für alle Mal ändern! Dafür haben wir ein Tool entwickelt: Nutzungsdauer24

Der Prozess

So erhalten Sie Ihr Gutachten

Wenn sie dem Finanzamt durch ein Nutzungsdauer-Gutachten nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer geringer ist, haben Sie Anspruch auf eine höhere Abschreibung, zahlen weniger Steuern auf ihr Einkommen und sparen damit jedes Jahr Geld! So funktioniert das Ganze:

Kostenlose Analyse Ihrer Immobilie

Sie geben die Daten Ihrer Immobilie über die Plattform ein und erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine kostenlose Ersteinschätzung von uns.

01

Erstellung des Gutachtens

Wenn Sie sich ausgerechnet haben, wie viel Steuern Sie ab sofort einsparen, erteilen Sie über den Ihnen gesendeten Link den Auftrag und geben die Bilder und restlichen Daten ein.

02

Übermittlung an Ihr Finanzamt

Das erstellte Gutachten können Sie bequem Ihrem Steuerberater übergeben oder es zusammen mit Ihrer Steuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen.

03

Referenzen

So viel haben unsere Kunden gespart

Unser Mehrwert besteht aus Vor-Ort-Gutachten, die oft versteckte Potenziale aufdecken, welche Online-Kalkulatoren übersehen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und Fachkenntnis identifizieren wir Möglichkeiten, die Ihre jährlichen Abschreibungen erhöhen und durch zusätzliche Fotos die Akzeptanz bei der Finanzbehörde verbessern.

Bürogebäude eines Produktionsbetriebes

Abschreibung in Jahren (AfA)

16,66%

3%

16.500€

Steuerersparnis pro Jahr*

Gewerbegebäude

Abschreibung in Jahren (AfA)

9%

2,5%

21.064€

Steuerersparnis pro Jahr*

Mehrfamilien-Wohnhaus Bj. 1925

Abschreibung in Jahren (AfA)

10%

2.5%

3.550€

Steuerersparnis pro Jahr*

Geschäftsgebäude, Werkstätte und Büros

Abschreibung in Jahren (AfA)

12,5%

2,5%

8.544€

Steuerersparnis pro Jahr*

*Die Steuerersparnis wird mit der Annahme berechnet, dass der Kunde den Höchststeuersatz bezieht.

FAQ

Antworten auf Ihre
Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um Restnutzungsdauergutachten, Gebäude-AfA, Abschreibungsdauer und den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.

Unsere Gutachten basieren auf der aktuellen Rechtslage, fundierten Urteilen und einer nachvollziehbaren Immobilienbewertung. Sie werden von zertifizierten Sachverständigen erstellt, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, und durch einen persönlichen Ortstermin abgesichert.

Für das Finanzamt ist entscheidend, dass die Begründung fachlich sauber, objektbezogen und nachvollziehbar ist. Genau darauf achten wir bei jeder Gutachtenerstellung. Bisher wurden alle unsere Gutachten ohne Einwand anerkannt. Eine Garantie kann naturgemäß niemand aussprechen – aber wir schaffen die bestmögliche Grundlage für eine hohe Akzeptanz.

Nach dem Ausfüllen des kostenlosen Kalkulators erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung zu Ihrem Objekt. Dazu gehören die prognostizierte Restnutzungsdauer, eine Berechnung Ihres möglichen Sparpotenzials und ein Überblick darüber, ob sich ein Nutzungsdauergutachten wirtschaftlich lohnt.

Erst danach erhalten Sie ein individuelles Angebot. Sie gehen vorher keine Verpflichtung ein und entscheiden frei, ob Sie das Restnutzungsdauergutachten beauftragen möchten.

Besonders interessant ist ein Gutachten für Vermieter, Investoren und Immobilieneigentümer mit älteren vermieteten Gebäuden. Häufig lohnt sich die Betrachtung, wenn das Baujahr mehr als 30 Jahre zurückliegt oder wenn bauliche Mängel, Modernisierungsbedarf oder eine eingeschränkte Nutzung vorliegen.

Je kürzer die tatsächliche Nutzungsdauer ausfällt, desto höher kann der AfA-Satz sein. Dadurch verkürzt sich die Abschreibungsdauer, die jährlichen Abschreibungsbeträge steigen und Ihre Steuerlast kann sinken. Das verbessert Ihren Cashflow und kann die Rendite Ihrer Immobilie spürbar erhöhen.

Rückfragen vom Finanzamt sind selten – aber wenn sie kommen, stehen wir an Ihrer Seite. Unser Team beantwortet fachliche Einwände, liefert ergänzende Begründungen und nimmt bei Bedarf Nachbesserungen vor.

Dabei geht es häufig um einzelne Aspekte der Berechnung, die Herleitung der Restnutzungsdauer oder den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Unsere Expertise liegt darin, diese Punkte verständlich und belastbar gegenüber der Finanzbehörde darzustellen.

Es handelt sich nicht um eine steuerliche Grauzone, sondern um eine ausdrücklich im Einkommensteuergesetz vorgesehene Regelung. Wer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer fachgerecht nachweist, kann die Gebäude-AfA entsprechend anpassen und von höheren jährlichen Abschreibungsbeträgen profitieren.

Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Darin prüfen wir, ob ein Restnutzungsdauergutachten für Ihr Objekt sinnvoll ist und welches Potenzial sich aus der möglichen Anpassung der Gebäude-AfA ergeben kann.

Den Ortstermin führen wir deutschlandweit in der Regel innerhalb einer Woche durch. Nach dem Termin wird Ihr finanzamtsfähiges Gutachten innerhalb von 5 bis 10 Werktagen erstellt und versendet.

Nein. Ein Nutzungsdauergutachten ist steuerlich nur relevant, wenn die Immobilie vermietet wird und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Für eine rein eigengenutzte Immobilie können Sie keine Gebäude-AfA geltend machen.

Relevant ist das Thema daher vor allem für Vermieter, Investoren und Immobilieneigentümer, die mit ihrem Objekt steuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Ja. Auch dann kann ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll sein. Entscheidend ist der verbleibende Restbuchwert. Wenn eine Wohnimmobilie zum Beispiel bereits 10 Jahre lang abgeschrieben wurde, ist ein Teil des Gebäudewerts bereits steuerlich berücksichtigt.

Der verbleibende Wert kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem angepassten AfA-Satz über eine kürzere Abschreibungsdauer verteilt werden. Hier prüfen wir Ihr Objekt, die bisherige Abschreibung und die mögliche neue Berechnung im Einzelfall.

Ja, grundsätzlich ist das für Jahre möglich, in denen die Einkommensteuererklärung noch nicht abgeschlossen ist oder der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig wurde.

Dadurch kann sich der wirtschaftliche Nutzen direkt erhöhen. Gerade bei mehreren offenen Jahren kann die Anpassung der Abschreibungsbeträge Ihre Steuerbelastung spürbar senken. Stimmen Sie die konkrete Umsetzung bitte immer mit Ihrem Steuerberater ab.

Nominell schreiben Sie denselben Gebäudewert ab. Der Unterschied liegt in der Zeit. Ohne Restnutzungsdauergutachten erfolgt die Abschreibung meist über die typisierte Abschreibungsdauer. Mit einem anerkannten Gutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden.

Das bedeutet: Sie verteilen den verbleibenden Wert auf weniger Jahre, erhöhen Ihre jährlichen Abschreibungsbeträge und reduzieren dadurch Ihre Steuerlast früher. Genau diese zeitliche Wirkung kann Ihren Cashflow verbessern und Ihnen mehr finanziellen Spielraum geben.

Immer an Ihrer Seite

Unser Versprechen an Sie ist, dass wir Sie in dem Prozess Hand in Hand begleiten. Sollte es Einwendungen der Finanzbehörden geben, setzen unsere Experten und wir uns dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Unsere Steuerexperten setzen sich direkt mit dem Sachbearbeiter der Finanzbehörden in Verbindung, damit es zu einer Einigung kommt.

Sie haben mehr zu verlieren, es nicht zu probieren!

Kontakt

Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen!

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Flugplatzstraße 6

35447 Reiskirchen